Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bauwerk Group Schweiz AG, CH-9430 St. Margrethen (gültig ab 10. November 2022)

GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt), gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Bauwerk Group Schweiz AG (Vertrieb Schweiz) (Verkäufer) und ihren Kunden (Käufer). Alle anders lautenden Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich abgefasst und von zwei bevollmächtigten Vertretern von Bauwerk Group Schweiz AG ausdrücklich bestätigt und unterzeichnet worden sind. Dies betrifft auch mündliche oder telefonische, durch den Aussen- oder Innendienst, getroffene Absprachen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB und deren vorbehaltslose Geltung.

REGISTRIERUNG ALS KUNDE IM BUSINESS PORTAL
Der Käufer hat die Möglichkeit, sich im Business Portal des Verkäufers kostenlos als Kunde zu registrieren. Mit der Registrierung wird ein dauerhaftes Kundenkonto erstellt. Über dieses Kundenkonto können zukünftige Bestellungen aufgegeben oder Anfragen gestellt werden, ohne dass jedes Mal Angaben des Käufers getätigt werden müssen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht jedoch nicht. Die zur Registrierung verwendete E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit dem Käufer. Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, mit den Anmeldedaten sorgfältig umzugehen. Es ist ihm ausnahmslos untersagt, die Anmeldedaten unberechtigten Dritten mitzuteilen oder sonst wie zugänglich zu machen und/oder unberechtigten Dritten den Zugang zum Kundenkonto unter Umgehung der Anmeldedaten zu ermöglichen. Sollte der Käufer Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung des Kundenkontos durch Dritte erhalten, ist der Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Soweit sich die persönlichen Angaben des Käufers ändern, ist er für deren Aktualisierung selbst verantwortlich. Änderungen können online nach Anmeldung im Kundenkonto oder über den Customer Service des Verkäufers vorgenommen werden. Die Registrierung kann jederzeit durch entsprechende Mitteilung an den Verkäufer gelöscht wer-den. Mit der Löschung wird das Kundenkonto und sämtliche mit dem Kundenkonto direkt verbundenen persönlichen Angaben unwiderruflich entfernt. Dies gilt insoweit, als keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Angaben zur Abwicklung oder Dokumentation von Bestellungen weiterhin erforderlich sind. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, das Angebot einer Registrierung und eines Kundenkontos über das Business Portal einzustellen. In diesem Fall wird der Käufer über die beabsichtigte Einstellung umgehend informiert und das Kundenkonto wird mit sämtlichen Daten unter Vorbehalt der im vorherigen Absatz erwähnten Ausnahmen unwiderruflich gelöscht.

VERTRAGSCHLUSS ÜBER DAS BUSINESS PORTAL
Erfolgt der Vertragsschluss über das Business Portal (und nicht ausschließlich durch individuelle Kommunikation), so gilt: Die Warenpräsentation im Business Portal  stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, über das Business Portal Waren zu bestellen. Vor Abschicken der Bestellung können die Daten und ausgewählten Waren im Warenkorb jederzeit geändert und eingesehen werden. Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Kaufangebot über die in den elektronischen Warenkorb gelegten Waren ab. Nach Eingang des Kaufangebots erhält der Käufer eine automatisch erzeugte E-Mail, mit welcher der Verkäufer bestätigt, dass die Bestellung eingegangen ist (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn der Verkäufer ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklärt oder dem Käufer eine Auftragsbestätigung zusendet und der Käufer nicht binnen 3 Werktagen ab Erhalt derselben den darin enthaltenen Bedingungen widerspricht.

ANGEBOT/AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden erst rechtswirksam, wenn der Käufer nicht binnen 3 Werktagen ab Erhalt der Auftragsbestätigung den darin enthaltenen Bedingungen widerspricht. Enthält die Auftragsbestätigung des Verkäufers Änderungen gegenüber der mündlichen oder schriftlichen Bestellung, so gelten diese Änderungen als vom Käufer anerkannt, wenn er ihnen nicht binnen 3 Werktagen schriftlich widerspricht.

PREISE – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, all-fällige Preisänderungen vorzunehmen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages unvorhergesehene Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Transport-, Lohn oder Materialkosten, eintreten. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Bekanntgabe solcher Preiserhöhungen für beide Seiten entschädigungslos den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bei allen lösungsmittelhaltigen Produkten ist die VOC-Abgabe integriert. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Rechnungen separat ausgewiesen. Ab einem vereinbarten Nettowarenwert von CHF 1’000.– verstehen sich die Lieferungen frei Haus, mit Abladen bis Bordsteinkante jedoch ohne Vertragen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Rechnungen gemäss den auf der Faktura aufgedruckten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Bei Sonderanfertigungen gelten die Bestimmungen der Zusatzvereinbarung für Sonderprodukte. Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlungen als Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. Zahlungen in WIR werden vom Verkäufer nicht akzeptiert. Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Käufers jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Wurden fällige Forderungen zur Geltendmachung oder Betreibung extern (Inkassobüro, Rechtsanwalt) übergeben, so werden Zahlungen in erster Linie zur Abdeckung der mit der Geltendmachung oder Betreibung der Forderung verbundenen Nebenkosten (Verzugszinsen, Mahn-, Inkasso- und sonstige Spesen) herangezogen und erst in zweiter Linie der Hauptforderung angerechnet. Skonti stehen dem Käufer nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontoabzüge können nur dann akzeptiert werden, wenn deren Begleichung innerhalb der gewährten Frist erfolgt und die vorgenommenen Abzüge den Vereinbarungen entsprechen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Soweit der Verkäufer seine Hauptleistung erbracht hat, hat der Käufer kein Recht, allfällige Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, insbesondere im Fall einer Betreibung, hat der Verkäufer das Recht, sämtliche Forderungen als sofort fällig bzw. zahlbar zu erklären und die gewährten Rabatte als hinfällig zu bezeichnen. 

EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers einschliesslich allfälliger Zinsen, Spesen und Kosten behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer die gekaufte Ware weder veräussern noch verpfänden oder Dritten zu Sicherungszwecken übereignen. Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Beanspruchung durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer erteilt dem Verkäufer das Recht, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister beim Betreibungsamt am Sitz des Käufers eintragen zu lassen.

LIEFERUNG
Alle Lieferungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Nutzen und Gefahr gehen in jedem Fall mit Abgang der Lieferung ab Werk/Lager auf den Käufer über. Die zugesagten Lieferfristen und -termine werden vom Verkäufer nach bestem Ermessen abgegeben und bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich und berechtigen den Käufer im Fall ihrer Nichteinhaltung daher weder zum Vertragsrücktritt, noch zu Schadenersatz oder anderen Ansprüchen. Teillieferungen sind, sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, in zumutbarem Umfang zulässig und abzunehmen. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die eine Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Naturereignisse, behördliche Anordnungen und Störung der Verkehrswege – entbindet den Verkäufer für die Dauer der Behinderung von der Lieferung und Leistung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Lieferungen können bis zwei Werktage vor dem Liefertermin seitens des Käufers verschoben werden. Bei Verschiebungen des Liefertermins nach diesem Datum werden die entstandenen Kosten für Wiedereinlagerung und/oder Zwischenlagerung dem Käufer in Rechnung gestellt. Nimmt der Käufer die Ware während den vereinbarten oder üblichen Lieferzeiten nicht an, so kann der Verkäufer den zusätzlichen Aufwand einer weiteren Zustellung dem Käufer in Rechnung stellen. Der Käufer hat die Lieferung bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel so rasch als möglich, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Lieferung schriftlich dem Verkäufer bekannt zu geben. Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verarbeitung und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er eine Prüfung unterlässt oder eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich, spätestens 3 Werktage nach Erhalt der Lieferung, unter den genauen Angaben schriftlich rügt. Äusserlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Verkäufer mitzuteilen. Vor Ort ist der Käufer verpflichtet Art und Umfang des Transportschadens auf dem Fracht- oder Lieferschein detailliert zu vermerken. Sollte aus wichtigen Gründen, die vom Verkäufer nicht oder kaum zu beeinflussen sind, wie z. B. Rohholzknappheit, Ausfall eines Lieferanten, Maschinenausfall, Brand, Erdbeben, Stromausfall, kriegerische Ereignisse oder andere Fälle höherer Gewalt die Belieferung mit Produkten nicht, nicht voll-ständig oder nicht rechtzeitig oder nur erschwert möglich sein, behält sich der Verkäufer das Recht vor, einzelne Artikel nicht zu liefern oder den Umständen entsprechend die gesamte Belieferung einzustellen. Dem Käufer stehen daraus weder Schadenersatz noch sonstige Ansprüche zu. 

Transportkosten (mit Abladen bis Bordsteinkante, jedoch ohne Vertragen) – Logistikunternehmen
Nettowarenwert < CHF 1’000.–: Transportkosten von CHF 90.– werden in Rechnung gestellt 
Nettowarenwert > CHF 1’000.–: Franko Domizil oder franko Baustelle
Porto – Postversand
Pakete werden wie folgt in Rechnung gestellt: Gewicht < 10 kg, Länge < 2 m: Porto inkl. Verpackung 
CHF 20.–; Gewicht bis 30 kg, Länge < 2 m: Porto inkl. Verpackung CHF 40.–; Pakete > 2 m: Transport 
mit LKW inkl. Verpackung CHF 90.–.
Mehrkosten für Zeitzustellung, Kurierdienst, Expressversand und Zusatzleistungen: Für fixe Zeitzustellungen wird ein zusätzlicher Pauschalzuschlag von CHF 80.– verrechnet. Jedoch kann die Zeitzustellung aufgrund des hohen/unplanbaren Verkehrsaufkommens nicht mehr garantiert wer-den. Bei geringfügig verspäteten oder verfrühten Zeitzustellungen (maximal 3 Stunden) wird der Zuschlag dennoch berechnet. Allfällige Schadenersatzforderungen des Kunden sind ausgeschlossen. Für Kurierdienste, Express-Sendungen sowie Zusatzleistungen (Kranabladung etc.) werden die Kosten in Rechnung gestellt. In den Preisen ist die LSVA inbegriffen.

RETOUREN
Retouren von Boen-Artikeln werden nicht angenommen. Retouren von Bauwerk-Artikeln (max. 5 % der gelieferten Menge) werden nur innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum angenommen. Danach werden keine Retourannahmen akzeptiert. Beschädigte und/oder angebrochene Colis, Klebe- und Hochkantparkett, Aktions- und Sonderartikel, Best Value (2. Wahl), Spezialanfertigungen, Kommissionsware, farbige Parkette sowie Exotenholz-Parkett und Zubehör werden nicht zurückgenommen. Übernommen wird ausschliesslich einwandfreie Ware in unbeschädigter Originalverpackung. Generell erfolgt ein Abzug von 40 % auf den Nettowarenwert. Frachtkosten werden bei der Gutschrift in Abzug gebracht. 

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Der Verkäufer leistet nach Massgabe der folgenden Bestimmungen für die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigende Mängel Gewähr, die auf einem Fehler des verarbeiteten Materials und gesamten Produktkonstruktion beruhen. Abweichung in Mass und Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Verkäufers bestehenden Normen zulässig. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen und Sortierung der Ware wird keine Gewähr geleistet. Dies gilt auch für Muster. Die Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraums von 5 Jahren (Art. 210 Abs. 2 OR) ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs aufgetreten sind. Es wird auf die obgenannten Rügefristen verwiesen. Eine Verlängerung der Gewährleistung tritt durch eine Mängelbehebung nicht ein. Voraussetzung für die Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung ist, dass alle Mängel gemäss den vorgenannten Bestimmungen rechtzeitig gerügt worden sind, bzw. dass Mängel, die später zutage treten, sofort nach Aufdecken des Schadens gerügt worden sind. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hierzu schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Der Verkäufer leistet nur für jene Mängel Gewähr, die unter Einhaltung der Richtlinien des Verkäufers und bei normalem Gebrauch auftreten. Er leistet keine Gewähr für eingebautes Material das dem Qualitätsanspruch nicht genügt, für Mängel die durch mindere Verlegeleistung durch den Käufer oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung sowie mangelhaft oder ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers ausgeführten Reparaturen oder Änderungen durch Dritte oder aufgrund normaler Abnutzung entstehen. Ausgeschlossen von der Haftung des Verkäufers sind die notwendig werdenden Arbeitsleistungen beim oder durch den Käufer oder seinen Vertragspartnern. Jegliche Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf jeden Fall auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Schadensverursachung.

GEISTIGES EIGENTUM
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten des Verkäufers sowie Logos, Prospekte, Preislisten, Kataloge, Muster, Bemusterungstools und dergleichen verbleiben beim Verkäufer oder den berechtigten Dritten. Jede Verwertung und/oder Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Jede Belieferung von Dritten mit Produkten und Dienstleistungen des Verkäufers bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND MASSGEBLICHKEIT DER DEUTSCH-SPRACHIGEN VERSION DIESER AGB’S
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist CH-9430 St. Margrethen. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort ebenfalls der Sitz des Verkäufers. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die deutsche Fassung dieser AGB’s ist allein massgeblich, sofern und soweit sich Abweichungen in verschiedensprachigen Texten ergeben. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ) kommen nicht zur Anwendung und sind hiermit wegbedungen.

DATENSCHUTZ
Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass seine Daten vom Verkäufer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Käufer einverstanden, dass eine Anfrage zur Solvenzabklärung an die Creditform oder ein anderes Auskunftsbüros erfolgen kann. 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Wird eine Bestimmung dieser AGB für nichtig oder rechtsunwirksam erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen, wie wenn der Vertrag ohne ungültige Bestimmungen abgeschlossen worden wäre. Das gleiche gilt für Vertragslücken. Jegliche Kontroversen im Hinblick auf die Erfüllung dieses Vertrages berechtigen den Käufer nicht dazu, fällige Zahlungen aus-zusetzen oder zu verzögern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Inhalts nicht berührt. Die wegfallende Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke. Stand November 2022. Alle früheren AGB verlieren hiermit für künftige Vertragsabschlüsse ihre Gültigkeit.

Stand November 2022. Alle früheren AGB verlieren hiermit für künftige Vertragsabschlüsse ihre Gültigkeit.