Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Business Portal der Bauwerk Parkett Deutschland GmbH


§1 Anwendungsbereich, Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen

(1) Diese Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Bestellungen über das Business Portal bauwerk-parkett.com/de-de der Bauwerk Parkett Deutschland GmbH (nachfolgend „Business Portal“ genannt). Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen basieren auf diesen AGB. Nachstehende Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ genannt).

(2) Es gelten ausschließlich unsere AGB. Die Anwendbarkeit anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, wir haben dieser Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(4) Ergänzend gelten – sofern Sie unseren AGB nicht widersprechen – die Gebräuche im holzwirtschaftlichen Verkehr.

(5) Unsere AGB gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden.

(6) Der Kaufvertrag kommt mit uns, der Bauwerk Parkett Deutschland GmbH, Bahnhofstraße 77, 72411 Bodelshausen, zustande.

(7) Bei Widersprüchen zwischen einzelnen Klauseln, die Bestellungen in unserem Business Portal betreffen (nachfolgend “Business Portal-AGB“ genannt), und sonstigen, allgemeinen Klauseln in diesen AGB haben die Business Portal-AGB Vorrang.

§ 2 Registrierung als Kunde

(1) Die Angebote des Business Portals richten sich ausschließlich an Unternehmer, § 14 BGB, d. h. also an natürliche oder juristische Personen oder rechtfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB.

(2) In unserem Business Portal können lediglich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bestellen. Dies ist nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze durch Registrierung für ein Kundenkonto möglich.

(3) Um sich für ein Kundenkonto zu registrieren, ist es erforderlich, dass Sie nach Anklicken des Personen-Buttons oben rechts auf der Startseite (Mein Konto) nach Anklicken des Links „Zugang beantragen“ die erforderlichen Angaben richtig und vollständig machen, die Checkbox anklicken, womit Sie Ihre Unternehmereigenschaft sowie Ihr Einverständnis mit diesen AGB bestätigen einschließlich der Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung und durch Anklicken des Buttons „Anfrage versenden“ Ihre Daten an uns übersenden. Wir werden Ihre Angaben sowie Ihre Unternehmereigenschaft sodann prüfen.

(4) Sofern die Prüfung Ihrer Unternehmereigenschaft positiv verläuft, erhalten Sie von uns, sofern noch nicht vorhanden, eine Kundennummer und werden für unser Business Portal freigeschaltet. Wir werden Ihnen dies per E-Mail mitteilen. Als Zugangs-Daten für das Business Portal dienen Ihre E-Mail-Adresse sowie das von Ihnen selbst gewählte Passwort. Wir erhalten keine Kenntnis von Ihrem Passwort.

(5) Ein Anspruch auf Registrierung besteht jedoch nicht.

(6) Sie dürfen Ihr Kundenkonto ausschließlich höchstpersönlich oder durch von Ihnen namentlich genannte Personen nutzen. Die Anmeldung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss (nachfolgend „Beauftragte Personen“ genannt). Bei der Anmeldung natürlicher Personen dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Kundenkontos angegeben werden.

(7) Sollte sich der Benutzer oder die Beauftragte Person ändern, sind Sie verpflichtet, diesen Umstand gemeinsam mit dem Namen des neuen Benutzers an uns bekannt zu geben. Wir gehen davon aus, dass alle Handlungen und Erklärungen, die unter Ihrem Passwort vorgenommen werden, durch Sie getätigt wurden, sofern keine andere Benachrichtigung vorliegt. Sie tragen die Verantwortung für alle Vorgänge, die über das Kundenkonto ablaufen, auch wenn diese nicht stillschweigend oder ausdrücklich genehmigt werden. Sie müssen uns unverzüglich von jeder unbefugten Nutzung des Kundenkontos informieren.

(8) Die zur Registrierung verwendete E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit Ihnen. Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

(9) Wir sind jederzeit berechtigt, das Angebot einer Registrierung und eines Kundenkontos über unser Business Portal einzustellen. In diesem Fall werden Sie über die beabsichtigte Einstellung umgehend informiert und Ihr Kundenkonto wird mit sämtlichen Daten unwiderruflich gelöscht.

(10) Sie sind verpflichtet, das von Ihnen gewählte Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte, auch nicht an andere Mitarbeiter im eigenen Unternehmen, weiterzugeben. Haben Sie Grund zur Annahme, dass Ihr Passwort anderen bekannt ist, muss dieses unverzüglich geändert werden und Sie haben uns unverzüglich darüber zu informieren.

(11) Nach Ihrer Freischaltung für das Kundenportal wird ein Kundenkonto angelegt, in dem Sie alle bei uns im Business Portal getätigten Bestellungen aufrufen können.

(12) Nach Ihrer Freischaltung für das Kundenportal ist eine Nutzung des Business Portals und der damit verbundenen Funktionen nur im von uns jeweils aktuell zur Verfügung gestellten Rahmen möglich. Ein Anspruch auf diese Funktionen besteht jedoch nicht und eine Verfügbarkeit des Business Portals wird nicht gewährleistet.

(13) Beim Anlegen eines Kundenkontos wird die Zustimmung zur Geltung dieser AGB für künftige Käufe vereinbart.

(14) Sofern Sie die Löschung Ihrer Kundendaten und/oder Ihres Kundenkontos verlangen, wird das Kundenkonto gelöscht. Eine Nutzung des Kundenkontos durch Sie ist dann nicht mehr möglich.

(15) Wir sind berechtigt, die Nutzung des Kundenkontos durch den jeweiligen Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.

(16) Kundenkonten, die länger als 4 Jahre nicht mehr benutzt wurden, werden gelöscht.

(17) Sofern sich die im Registrierungsformular angegeben Daten ändern, sind Sie verpflichtet, dies in Ihrem Kundenkonto unverzüglich zu berichtigen. Werden durch den Nutzer bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht, spätere Berichtigungen unterlassen, oder wird gegen die AGB verstoßen oder wird das Kundenkonto missbräuchlich genutzt, sind wir berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung des Business Portals auszuschließen.

(18) Wir liefern lediglich an Kunden mit Sitz in Deutschland.

§ 3 Bestellvorgang, Vertragsschluss, Lieferumfang, Abtretungsverbot

(1) Sie haben die Möglichkeit, in unserem Business Portal Produkte auszuwählen und zu bestellen. Die Darstellung der Produkte im Business Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich Ihrem Warenkorb hinzufügen. In Ihrem Warenkorb können Sie die gewählten Produkte und Mengen ansehen und wieder entfernen.

(2) Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen “ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot über die von Ihnen in den elektronischen Warenkorb gelegten Waren ab.

(3) Bei Bestellungen im Business Portal erfolgt die Lieferung DAP, Incoterms 2020, zuzüglich, sofern anwendbar, Versandkosten. Die jeweils anfallenden Versandkosten werden Ihnen im Warenkorb jeweils vor Abgabe eines Kaufangebots angezeigt.

(4) Alternativ haben Sie die Möglichkeit, durch Anklicken des Buttons „Gesamt Warenkorb als Anfrage übermitteln“ eine unverbindliche Anfrage zu den Waren im Warenkorb zu stellen, die Sie durch Anklicken des Buttons „Anfrage senden“ an uns versenden. Wir werden uns sodann mit Ihnen betreffend Ihre Anfrage in Verbindung setzen, um noch offene Fragen wie z. B. Bestellmenge, Verfügbarkeit und Liefertermin zu klären.

(5) Mit Abgabe Ihres Kaufangebots bestätigen Sie, dass Sie die in unserem Business Portal veröffentlichten Merkblätter und Verlegeanleitungen zur Kenntnis genommen haben und diese integraler Vertragsbestandteil sind bzw. werden.

(6) Ihr Angebot kann jedoch nur abgegeben werden, wenn Sie durch Anklicken des Kästchens sowohl unseren AGB zustimmen als auch bestätigen, dass Sie die Datenschutzinformationen zur Kenntnis genommen haben. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch das Schließen des Browser-Fensters abbrechen.

(7) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(8) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären.

(9) Der Vertragstext Ihrer Bestelldaten wird auf unserem internen System gespeichert. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und die Daten Ihrer Bestellung enthält. Unsere AGB können Sie jederzeit auf den Seiten des Business Portals einsehen, herunterladen und ausdrucken.

(10) Die Auftragsbestätigung erhalten Sie ebenfalls per E-Mail. Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigungs-E-Mail wird der Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns geschlossen. Sie erhalten die Auftragsbestätigung unverzüglich nach Prüfung Ihrer Bestellung unter Mitteilung der Lieferfrist.

(11) Die Vertragssprache ist deutsch.

(12) Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich kostenlos und freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

(13) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung von uns nicht zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden zurückerstattet.

(14) Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder, sofern diese nicht vorliegt, unser Angebot maßgebend.

(15) Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen sowie sonstige Angaben, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Branchenübliche Toleranzen in Mengen, Gewichten, Stückzahlen und Abmessungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

(16) Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

(17) Dokumente und Unterlagen, auf denen unser Angebot basiert, wie Illustrationen, Beschreibungen, Gewichte und Abmessungen, sind nur dann Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Wir behalten uns vor, solche Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, die den Zweck des Vertrages und der Lieferung nicht wesentlich beeinträchtigen.

(18) Sämtliche Angebotsunterlagen, Dokumente und Unterlagen – auch in elektronischer Form - verbleiben in unserem Eigentum und dürfen vom Kunden weder einbehalten, geändert, noch kopiert, noch sonst vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf unsere Aufforderung hin nach unserer Wahl entweder uns umgehend auszuhändigen oder zu löschen. Sämtliche Schutzrechte an diesen Unterlagen zu unseren Gunsten bleiben auch dann bestehen, wenn wir die Unterlagen dem Kunden überlassen. Der Kunde ist zur Verwertung und Weitergabe von Probeexemplaren, Mustern und Modellen nicht berechtigt.

(19) Wir behalten uns Änderungen des Kaufgegenstandes während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand und dessen Erscheinungsbild nicht grundlegend geändert und der vertragsgemäße Zweck der Lieferung nicht in für den Kunden unzumutbarer Weise eingeschränkt wird.

(20) Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Gleiches gilt für gesetzliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.

§ 4 Preise, Zahlung, Teilzahlung

(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen bis zur vereinbarten Verladestelle und sind Nettopreise zuzüglich jeweils anwendbarer Umsatzsteuer.

(2) Die Rechnung wird über jede Sendung gesondert unter dem Datum des Versandtages und der Ware erteilt. Dies gilt auch für vereinbarte Teillieferungen. Unsere Rechnungen sind zur sofortigen Zahlung ohne Abzug fällig.

(3) Der Kunde kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug, sofern nicht andere verzugsbegründende Umstände (beispielsweise eine Zahlungserinnerung oder eine kürzer vereinbarte Zahlungsfrist oder eine kalendermäßig bestimmte Zahlungsfrist) vereinbart wurden. Ab Verzugseintritt schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zusätzlich behalten wir uns im Falle des Verzuges vor, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € zu berechnen. Weitere vertragliche oder gesetzliche Rechte bleiben hiervon unberührt.

(4) Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von der vollständigen Zahlung der in Verzug befindlichen Forderungen abhängig zu machen.

(5) Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind wir berechtigt, die Preise und/oder Frachttarife entsprechend anzupassen, sofern unsere Kosten für Löhne und Gehälter, Rohmaterialien oder Betriebsstoffe, Energiekosten, Frachtkosten und Zölle oder sonstige Materialien ansteigen. Dieses Recht gilt auch für Lieferungen und Leistungen aus einem Dauerschuldverhältnis.

(6) Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt oder erkennbar, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, und zwar auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen oder die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung von solchen Sicherheiten – unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte – vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle durch die Nichtausführung des Vertrages entstehenden Schäden zu ersetzen.

(7) Mit Zahlungsverzug unseres Kunden, Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinsichtlich des Vermögens des Kunden werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Dies gilt auch, sofern Zahlungsziele vereinbart sind oder soweit die Forderungen aus anderen Gründen noch nicht fällig sind. Weiterhin gilt dies ohne Rücksicht auf die Laufzeit von Wechseln, die wir angenommen haben.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig, sofern die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(9) Schecks und/oder Wechsel werden unsererseits nur dann als Zahlungsmittel akzeptiert, wenn wir einer solchen Zahlungsweise zuvor schriftlich zugestimmt haben. Alle uns aus einer solchen Zahlung in diesem Fall entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

(10) Sämtliche Zahlungen sind in EURO ausschließlich an uns zu leisten. Etwaige Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

§ 5 Lieferfristen

(1) Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien.

(2) Die vereinbarte Lieferfrist ist eine angestrebte Lieferfrist, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

(3) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt frühestens mit Abschluss des Vertrages und setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen voraus. Der Beginn der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde alle erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen zur Verfügung gestellt hat und etwaig vereinbarte Vorauszahlungen geleistet hat.

(4) Die Einhaltung einer Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

(5) Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bis zur vereinbarten Verladestelle.

(6) Die Lieferfrist verlängert sich in angemessenem Umfang, sofern Fälle von höherer Gewalt oder das Auftreten von unvorhersehbaren und außerordentlichen Ereignissen uns oder unsere Zulieferer betreffen. Unvorhersehbare Ereignisse in diesem Sinne sind insbesondere Aufruhr, Streik, Aussperrung, Feuer, Beschlagnahme, Boykott, rechtliche oder behördliche Verfügungen und Beschränkungen oder unzutreffende oder verspätete Belieferung durch unsere Zulieferer, soweit diese Ereignisse nicht von uns zu vertreten sind und unsere Leistungsverpflichtungen betreffen. Falls die Lieferfrist auf einen angemessenen Zeitraum aufgrund

solcher Umstände verlängert wird, ist der Kunde nach Ablauf dieser verlängerten Lieferfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Kunde Interesse an Teillieferungen hat, kann der Kunde auch zu Teilen vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir bereits Teillieferungen und/oder Teilleistungen erbracht haben, kann der Kunde nur dann vom gesamten Vertrag zurücktreten, falls er nachweisbar kein Interesse an einer teilweisen Lieferung und/oder Leistung unsererseits hat. Weitere gesetzliche oder vertragliche Rechte zum Rücktritt bleiben hiervon unberührt.

(7) Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(8) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder hat er sonst eine Verzögerung der Absendung zu vertreten, können wir die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden lagern und als geliefert berechnen. Nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist zur Abnahme der Produkte können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Weitere Rechte bleiben unberührt. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn es offenkundig ist, dass er auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises bzw. zur Abnahme der Lieferung nicht im Stande ist. Als Schaden gilt ein Betrag von 20 % des Auftragswertes. Der Schaden wird mit einer ggf. geleisteten Anzahlung verrechnet. Es steht den Parteien frei nachzuweisen, dass der Schaden tatsächlich höher oder niedriger ausgefallen ist.

§ 6 Gefahrübergang, Absendung

(1) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind wir zur Lieferung bis zur vereinbarten Verladestelle verpflichtet.

(2) Für die Lieferung ist die vereinbarte Verladestelle Erfüllungsort. Der Kunde trägt das Risiko des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Liefergegenstände ab der vereinbarten Verladestelle. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden eine Anlieferung vereinbart ist und wir eine Spedition mit der Anlieferung beauftragen, deren Kosten der Kunde trägt.

(3) Sofern wir den Transport für den Kunden vornehmen, obliegt die Art und Weise der Versendung der Gegenstände uns, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Sofern Lieferzug «frei Baustelle» oder «frei Lager» vereinbart ist, bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen und unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten, die vom Käufer zu vertreten sind, werden diesem berechnet.

§ 7 Rückgabe / Retoure

Nach vorheriger Absprache können Retouren nur franko und in Originalverpackung, transportsicher auf Palette gepackt innerhalb einer Frist von max. 30 Tagen (nach Auslieferungsdatum durch Bauwerk Parkett GmbH) erfolgen. Hierzu ist zwingend das Bauwerk-Rücklieferdokument zu verwenden und der Rücksendung beizulegen. Ohne dieses Dokument wird die Annahme der Rücklieferung verweigert.

Beschädigte und/oder angebrochene Verpackungseinheiten, 2.Wahl-Produkte, Zubehör, Spezialanfertigungen, Aktionsartikel sowie Exotenholzparkett können nicht zurückgenommen werden.

Für abgesprochene und ordnungsgemäße Franko-Rücksendungen wird eine Gutschrift in Höhe von 80% des berechneten Einkaufspreises erteilt. Eventuell entstehende Frachtkosten werden von uns bei der Gutschrift in Abzug gebracht.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen den Kunden vor, einschließlich solcher Forderungen aus Schecks und Wechseln. Bei Zahlungen aus Schecks und Wechseln behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen solange vor, bis das Rückgriffsrisiko abgelaufen ist.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit auf unser Verlangen sowie im Falle eines Insolvenzantrages den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Vertragsgegenstand nach außen hin sichtbar mit «im Eigentum der Bauwerk Parkett Deutschland GmbH» zu kennzeichnen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(4) Nimmt der Kunde eine Verarbeitung der Vorbehaltsware vor, so erfolgt diese für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Gegenständen im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Der Kunde darf die Liefergegenstände im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter verarbeiten, sofern die vorgenannten Sicherungsinteressen gewahrt bleiben. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(5) Wird Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehende Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich einer solchen auf Einräumung einer Sicherheitshypothek, mit Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der vorstehende Absatz (4) Satz 2 gilt entsprechend.

(6) Der Kunde darf die Liefergegenstände im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter veräußern, solange unser Eigentumsvorbehalt an den Gegenständen gemäß nachfolgendem Abs. (7) gewahrt bleibt. Übereignung, Sicherungsübereignung, Verpfändung u. ä. Maßnahmen sind dem Kunden nicht gestattet.

(7) Für den Fall der Weiterveräußerung der Liefergegenstände tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an uns ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte entstehen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Sofern wir lediglich Miteigentümer der veräußerten Güter sind, erfolgt die Abtretung nur bis zur Höhe unserer Forderungen gegen den Kunden.

(8) Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Ein Widerruf dieser Ermächtigung ist nur zulässig, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nach diesem Vertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen, insolvent oder zahlungsunfähig wird, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat oder ein solcher Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zum Einzug unserer Forderungen hat der Kunde den Schuldner von der Abtretung der Forderung an uns in Kenntnis zu setzen. Auch steht es uns frei, den verlängerten Eigentumsvorbehalt dem Dritten gegenüber offen zu legen.

(9) Das Recht des Kunden, über die Vorbehaltsware zu verfügen, diese zu verarbeiten, oder die abgetretenen Forderungen einzuziehen, erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder es mangels Masse abgelehnt wird, bei Aussetzen von Zahlungen, bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Kunden oder einen Dritten oder bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In diesen Fällen sowie in den Fällen des § 6 Abs. (8) steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zu mit der Folge, dass wir die Vorbehaltsware wieder an uns nehmen dürfen. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware zu übergeben. Der Erlös jeder Verwertung der Vorbehaltsware wird dem Kunden – abzüglich der Verwertungskosten – auf seine Verpflichtungen gegenüber uns angerechnet.

(10) Im Falle des Widerrufs der Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen ist der Kunde verpflichtet, uns unmittelbar schriftlich offen zu legen, gegen welche Dritten Forderungen aus abgetretenem Recht in welcher Höhe bestehen.

(11) Falls die uns überlassenen Sicherheiten die zu besichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, sind wir verpflichtet, auf Anforderung des Kunden hin Sicherheiten in angemessener Höhe nach unserer Wahl freizugeben.

(12) Der Kunde muss uns unmittelbar schriftlich davon in Kenntnis setzen, wenn Dritte Zugang zu den Vorbehaltswaren, den abgetretenen Forderungen oder den sonstigen Dokumenten und Unterlagen erhalten. Sämtliche Kosten der Rechtsverteidigung unserer Vorbehaltsware auch gegenüber Dritten sind vom Kunden zu tragen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Sofern es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden um einen Kauf- oder Werkvertrag handelt, haften wir für bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bestehende Sach- und Rechtsmängel des Liefergegenstandes nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für alle als Bauwerk Premium Business Portal Partner, Bauwerk Business Portal Partner oder Bauwerk Partner eingestuften Partner gemäß dem jeweils gültigen, jährlichen Bauwerk-Partnerprogramm beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre und 6 Monate, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(2) Die Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind ohne unsere Zustimmung nicht abtretbar.

(3) Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Kunde seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.

(4) Bei unseren Bodenbelägen handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die, sofern diese zu verkleben sind, einer kompetenten Beratung und einer professionellen Verlegung bedürfen. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, diese über das Internet oder auf anderen Vertriebswegen an Dritte zu verkaufen, sofern der Kunde nicht sicherstellt, dass der Dritte über die vorgenannten Kriterien in Kenntnis gesetzt wird. Für Fehler und Schäden, die durch einen nicht fachgerechten Einbau und/oder eine nicht fachgerechte Pflege unserer Bodenbelege durch den Endkunden entstehen, übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung.

(5) Bestimmte Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als von uns zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft als «garantiert» bezeichnet haben.

(6) Im Rahmen der Anwendbarkeit des § 377 HGB müssen uns erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden, in jedem Fall aber vor Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Einbau; anderenfalls gilt der Liefergegenstand als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Versteckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Es gilt ergänzend § 377 HGB.

(7) Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei der Entnahme von Materialprüfungen zu geben.

(8) Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche des Kunden beträgt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen dieses Abs. (8) ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Sollten wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, so gelten für etwaige Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch für die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, oder der Schadensersatzanspruch auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

(9) Im Rahmen unserer Nacherfüllungspflicht sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schlägt eine Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten. Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt. Darüber hinaus ist, soweit wir mangel-freie Teillieferungen erbracht haben, eine Rückgängigmachung des gesamten Vertrages nur zulässig, wenn das Interesse des Kunden an den erbrachten Teillieferungen nachweislich fortgefallen ist. Ansprüche, insbesondere Aufwendungsersatz- oder Schadensersatzansprüche, bestehen nur im Rahmen der Regelungen des § 8. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über bzw. bleiben in unserem Eigentum und sind auf Verlangen an uns auf unsere Kosten zurück zu senden.

(10) Der Kunde hat uns auf seine Gefahr die mangelhafte Ware zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu übersenden, es sei denn, die Rücksendung ist nach der Art der Lieferung nicht möglich. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Wege-, Arbeits-, Material- und Transportkosten, jedoch nur von dem Ort aus, an den die gekaufte Ware bestimmungsgemäß geliefert wurde. Der Kunde hat die Ware transportgerecht zu verpacken.

(11) Hat der Kunde die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, sind wir im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Abs. (1) BGB ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Kunden an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Kunden tritt. Wir empfehlen dem Kunden, vor Beginn der Mängelbeseitigung eine Einigung mit uns über die zu erwartenden Kosten zu erzielen, um spätere Streitigkeiten über die Erforderlichkeit der Aufwendungen zu vermeiden.

(12) Der Kunde hat uns die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, der Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden oder bei Verzug der Mängelbeseitigung durch uns hat der Kunde das Recht, nach vorheriger Mitteilung an uns den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns den Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

(13) Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB oder gemäß §§ 445 a, 445 b BGB durch den Kunden bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit uns abgestimmte Kulanzregelungen, und setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung etwaiger Rügeobliegenheiten, voraus.

(14) Die Weiterverarbeitung oder der Einbau von unsererseits gelieferter Ware gilt stets als Verzicht auf die Mängelrüge, soweit der Mangel erkennbar war.

(15) Bei berechtigten Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, vom Kunden Ersatz der uns hierdurch entstandenen Aufwendungen zu verlangen.

(16) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder Brauchbarkeit, z. B. unerheblichen Abweichungen in Farbe, Maßen und/oder Qualität oder Leistungsmerkmalen der Produkte.

(17) Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.

(18) Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Eignung des Liefergegenstandes für den vom Kunden vorgesehenen, vom üblichen abweichenden Verwendungszweck, soweit dieser nicht schriftlich vereinbart worden ist.

(19) Keine Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere in folgenden Fällen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, Verschleiß und natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, mechanische, chemische, elektronische, elektrische und vergleichbare Einflüsse, die nicht den vorgesehen, durchschnittlichen Standardeinflüssen entsprechen.

§ 9 Haftung

(1) Für Schäden haften wir, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur,

a) soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit

c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben

e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Für weitergehende Schadensersatzansprüche haften wir nicht.

(2) Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haften wir jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

(4) Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.

§ 10 Kündigungsrecht des Kunden

Sofern wir die Lieferung einer herzustellenden oder zu erzeugenden, beweglichen, nicht vertretbaren Sache schulden, kann der Kunde bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. § 649 BGB bleibt hiervon unberührt.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

(1) Der Erfüllungsort für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist unser Geschäftssitz.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung einschließlich solcher aus Schecks und Wechseln ist am Erfüllungsort, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, gegen den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand vorzugehen.

(3) Für alle Auseinandersetzungen aus Verträgen, für die diese AGB gelten, und für alle Auseinandersetzungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt.

Bauwerk Parkett Deutschland GmbH 

Bahnhofstraße 77

DE 72411 Bodelshausen

T +49 7471 7000

bauwerk-parkett.com Stand: 25.01.2023